AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bedingungen und Verträge

WEB & GRAFIK

(im folgenden WG)

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die von WG erbrachten Leistungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, ohne dass Sie erneut vereinbart werden müssen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) hat und diese den hier aufgeführten Bedingungen entgegenstehen und abweichen.

1.2 Ebenfalls gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn WG in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen WG ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Alle Vereinbarungen auch Zusicherungen und Nebenabreden die zwischen der WG und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrags getroffen werden, sind in dem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.5 Alle Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Auftrag schriftlich von WG bestätigt wurde.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1 Jeder Auftrag von WG ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung sowie die Einräumung von Nutzungsrechten des in Auftrag gegebenen Grafik-Produkts. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberschutzgesetzes §§ 97 ff. UrhG.
2.2 Die erstellten Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen, Logos, Fotos, Grafiken, Layouts, Formulare, etc. sind persönliche, geistige Schöpfungen von WG, die unter das Urheberschutzgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3 Ohne Zustimmung von WG dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung‚ auch von Teilen oder Details‚ ist nicht zulässig.
2.4 Die Werke von WG dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Hierfür werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber übertragen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Grafikdesignerin und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.6 Alle über die konkret eingeräumten Nutzungsrechte hinausgehenden Nutzungen, wie Doppelnutzungen für ein nicht im Vertrag bezeichnetes anderes Produkt oder der Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von WG.
2.7 Über den Umfang der Nutzung erhält WG einen Anspruch auf Auskunft.
2.8 Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.9 WG prüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (©Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Auftraggeber. WG geht davon aus, dass der Auftraggeber berechtigt ist, das Material zu verwenden.

3. Vergütung, Fälligkeit der Vergütung und Gestaltungsfreiheit

3.1 Entwürfe, Texte, Reinzeichnungen, Logos, Fotos, Grafiken, Layouts, Formulare, etc. bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Begonnene Arbeiten, bereits schon die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten für den Auftraggeber sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gestaltungsleistungen werden in Form einer PDF-Datei übergeben; so ist der Vertrag mit der Übergabe einer PDF-Datei erfüllt, weitere Dateiformate sind nicht geschuldet. Die Übergabe weiterer Dateiformate, insbesondere die Übergabe offener Dateien ist nicht geschuldet. Gegen eine angemessene Vergütung kann der Auftraggeber diese Dateien erwerben. Dieses muss gesondert vereinbart werden.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, ist WG berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3 Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Einzelvertrag. Soweit der Einzelvertrag eine Stundensatzvergütung ausweist, gelten angefangene Stunden als halbe Stunden, bei Überschreitung der 30 Minuten als ganze Stunden berechnet. Wird auf eine Preisliste verwiesen, gilt jeweils die in der aktuellen Fassung.
3.4 Wird von WG kein Kostenvoranschlag erstellt, gilt sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste.
3.5 Die Vergütungen sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und sind ohne Abzug innerhalb 7 Tage nach Rechnungsstellung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Vergütungen sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
3.6 Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so können Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangt werden.
3.7 Bei Zahlungsverzug können ohne vorheriger Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden und Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangt werden.
3.8 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen.
3.9 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Übermittlung des Entwurfes nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

4. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Produktzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung etc.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Ausführungsarbeiten von Entwürfen entstehende technische Nebenkosten (z. B. spezielle Materialien für Modelle, Fotos, Reproduktionen, Satz etc.) sind zu erstatten.
4.3 WG ist berechtigt‚ die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Grafikdesignerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.4 Soweit WG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in seinem Namen vergibt, stellt der Auftraggeber WG von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten, die sind nach Anfall, vom Auftraggeber zu tragen.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

5.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotos und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, aber ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über die Vergütung erzielt werden, kann der Auftraggeber von WG die Nutzungsrechte an den digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung von WG zur Herausgabe besteht nicht.
5.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an WG zurückzugeben. Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung
getroffen wurde, dürfen digitale Druckvorlagen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden.
5.3 Die Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur und Produktionsüberwachung

6.1 Vor Produktionsbeginn sind WG Korrekturmuster, Proofs vorzulegen.
6.2 Die Produktion wird von WG nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht, die dazu ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Haftung und Gewährleistung

7.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von WG nicht übernommen; das Gleiche gilt für deren Schutzfähigkeit.
7.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Text, Farben und sonstigen Inhalten.
7.3 Wenn WG auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet sie damit nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
7.4 Die Haftung von WG für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie PDFs auffielen, ist auszuschließen, wenn weder mit der Kontrolle der Andrucke oder Druckabnahme eine Beauftragung stattfand.
7.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an WG, stellt er diese von der Haftung frei.
7.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von WG nicht ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet WG nur bei der Verletzung vertragswesentlichen Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Bei Ausfall von Leistungen und Diensten durch Fremdeinwirkung und höherer Gewalt liegt keine Schadensersatzverpflichtung durch WG vor, z.B. Stromausfall, Telekommunikationsnetzunterbrechung etc.
7.7 WG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
Webdesign: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeitsergebnisse – dies gilt auch für solche bei Zwischenabnahmen – sofort nach Übergabe auf Mängel zu prüfen. Etwaige offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich bei WG schriftlich bekannt zu machen. Danach gilt die Website als mangelfrei angenommen. WG verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach ihrer Wahl. Besteht seitens WG keine Möglichkeit der Nachbesserung, so kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung der Vergütung verlangen.
7.8 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei WG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7.9 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen. Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung, insbesondere für Datenverlust‚ ausgeschlossen.
7.10 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann von WG nicht gewährleistet werden.
7.11 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Speichermedien, die dem Auftraggebern geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.

8. Datenschutz, ©Copyright-Hinweise – Vorbehaltene Rechte

8.1 Von vervielfältigten Werken sind WG mindestens 3 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen. WG ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden, wenn nicht anderes vereinbart wurde.
8.2 Es wird bei Projekten von WG das Recht eingeräumt, einen Urheberhinweis und die Website-Adresse (URL) in einer dem Produkt entsprechend angemessen großen Schrift hinzuzufügen, sofern der Auftraggeber nicht andere Vereinbarungen trifft. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt WG zur Schadensersatzforderung. Ohne Nachweis hat WG das Recht 100 % der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Bei fehlender Vergütungsabsprache gilt der Stundensatz der jeweils aktuellen Preisliste. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.
8.3 WG ist berechtigt den Auftraggeber als Referenz im Internet aufzuführen und mit der Website-Adresse (URL) oder von Unterseiten zu verlinken, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

9. Sicherheit und Datenschutz

Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von WG gespeichert und verarbeitet. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten; bitte senden Sie WG Ihr Verlangen per Post oder Email. Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus- und E-Mail-Adresse gibt WG nicht ohne Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Der Geschäftspartner erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung, auch personenbezogene i. S. d. BDSG, im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und im Rahmen der Auftragsbearbeitung an beauftragte Dienstleister weitergegeben werden.

10. Domain, Hosting und SEO

10.1. Soweit Internetdienstleistungen vereinbart werden, übernimmt WG keine Haftung für die Zuteilung des angeforderten Domainnamen, insbesondere können keine Ansprüche an WG wegen Nichtzuteilung eines Domainnamens geltend gemacht werden.
10.2. Der Auftraggeber versichert, durch die Registrierung seines Domainnamens keine Rechte Dritter zu verletzen. Er handelt eigenverantwortlich unter Befreiung der WG von der Haftung.
10.3. Der Auftraggeber wird von WG als alleiniger Domaininhaber bei der zuständigen DENIC eingetragen, damit erhält der Auftraggeber alle Rechte und Pflichten dieser Domaininhaberschaft. Dazu werden die Auftraggeber-Daten für den gewünschten Domainnamen an die DENIC übermittelt (die Anmeldung kann mit Kosten verbunden sein).
10.4 WG ist berechtigt den Auftraggeber mit dem gewünschten Domainnamen bei einem Internetprovider anzumelden und die Zugangsdaten zu erhalten – erforderlich für die Erstellung der Internetpräsenz.
10.5 Durch die Anmeldung beim Provider kommen auf den Auftraggeber zusätzliche Hosting-Gebühren zu (monatliche oder jährliche, abhängig vom Provider).
10.6 Für die Internetpräsenz kann auf Wunsch des Auftraggebers und ggf. unter Berücksichtigung zusätzlicher Kosten eine Suchmaschinenoptimierung (SEO durchgeführt werden.

11. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der genannten Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
11.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Grafikdesigners als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von WG.